Bei der Hauptuntersuchung (HU) werden sicherheitsrelevante Bauteile geprüft. Die Hauptuntersuchung wird unter staatlicher Kontrolle von amtlich anerkannten Prüforganisationen durchgeführt. Alles Wichtige zur HU und zur AU (Abgasuntersuchung) erfahren Sie hier.
Wann ist die HU fällig?
Den nächsten Termin zur Hauptuntersuchung finden Sie auf der Plakette am hinteren Kennzeichen Ihres Fahrzeuges. In der Mitte steht immer das Jahr und der Monat steht immer oben. Diesen Monat haben Sie Zeit, den Termin für die Hauptuntersuchung zu vereinbaren. Aber Vorsicht! Die Plakette wird zum Ende des Monats ungültig. Das heißt zum Ende des Monats muss die Hauptuntersuchung abgeschlossen sein.
Die Farbe gibt Aufschluss über das Jahr, wann die nächste Hauptuntersuchung durchzuführen ist. Die Reihenfolge wiederholt sich alle 6 Jahre.
Ausnahmen
- Hauptuntersuchung nicht bestanden – Die alte Plakette behält seine Gültigkeit und verlängert sich maximal einen Monat, bis das Fahrzeug zur Nachuntersuchung vorgestellt wird.
- Fahrzeugstilllegung – Wurde ein Fahrzeug abgemeldet, entfällt die Hauptuntersuchung in dieser Zeit. Wird das Fahrzeug erneut wieder angemeldet ist die Hauptuntersuchung dafür sofort fällig.
- Saisonkennzeichen – Eine jährliche Pause muss nicht unterbrochen werden. Erst wenn das Saisonkennzeichen wieder auflebt, muss die Hauptuntersuchung nachgeholt werden.
Preise
Die Preise für die HU sind je nach Bundesland und Prüforganisation verschieden.
- HU für PKW ca. 70 Euro
- HU für Motoräder ca. 50 Euro
- HU für LKW ca. 80 – 150 Euro
- HU für Anhänger ca. 40 – 120 Euro
Vorbereitung auf die HU
Einige Dinge – zum Beispiel Reifen und Licht – können Sie auch leicht selbst vor der HU prüfen. Um das Fahrzeug umfassend zu prüfen, empfehlen wir, Ihr Fahrzeug zur Voruntersuchung in eine Werkstatt bringen. Hier kann der Fachmann auch entscheiden, ob Bauteile ausgetauscht werden sollten oder nicht. Denn man unterscheidet zwischen leichten und erheblichen Mängeln. Nicht alle Mängel bei der HU führen gleich zur Fahruntüchtigkeit Ihres Fahrzeug und müssen behoben werden.
Bei älteren Fahrzeugen mit erheblichen Mängeln kann es sogar vorkommen, dass sich die Reparaturen nicht mehr lohnen würden, um das Fahrzeug wieder für die HU bereit zu machen. Das kann nur ein Fachmann einschätzen und Ihnen viel Geld sparen. In diesem Fall können Sie Ihr Auto ohne TÜV verkaufen.
Bringen Sie Ihr Fahrzeug von außen und innen in einen optisch guten Zustand. Macht Ihr Fahrzeug einen gepflegten Eindruck, kann das durchaus die HU beeinflussen.
Die Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung sollten Sie nur selbst machen, wenn Sie ausreichende Erfahrung haben. Prüfen Sie: Scheiben, Spiegel, Beleuchtung, Lenkung, Bremsen, Räder, Radlager, Reifen, Antrieb, Fahrgestell, Abgasverhalten, Geräuschverhalten und Karosserie.
Neue Fahrzeugmodelle sind oft mit Systemen zur aktiven oder passiven Verkehrssicherheit ausgestattet. Dazu gehören ABS, ASR, Airbags, Brems und Fahrdynamikassistenten. Wenn diese Systeme eingebaut sind, müssen diese auch bei der Hauptuntersuchung funktionstüchtig sein.
Ergebnisse der Hauptuntersuchung
Geringe Mängel bei der Hauptuntersuchung: Bei kleinen Mängeln kann der Sachverständige auf eine Nachuntersuchung verzichten und trotzdem eine HU-Plakette kleben. Dennoch diese Mängel unverzüglich zu beseitigen. Zu den kleinen Mängeln gehören zum Beispiel eine ausgefallene Glühbirne oder ein leicht beschädigter Rückspiegel.
Erhebliche Mängel bei der Hauptuntersuchung: Bei erheblichen Mängeln wird kein Sachverständiger auf eine Nachuntersuchung verzichten. Zu den erheblichen Mängeln gehören zum Beispiel:
- Übermäßiges Spiel in der Lenkung
- Schiefziehen der Bremsen
- Abgefahrene Reifenprofile
- Bedenkliche Korrosion an tragenden Teilen
Fahrzeug ist verkehrsunsicher bei der Hauptuntersuchung: Wird Ihr Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft, muss der Prüfer die alte Plakette entfernen. Das wird der Kfz-Zulassungsstelle mitgeteilt und Sie dürfen das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr fahren.
Halten Sie die Frist zur Nachuntersuchung von 4 Wochen ein, entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Sie müssen für die Hauptuntersuchung nicht noch mal bezahlen. Aber Vorsicht: Schieben Sie die Nachuntersuchung nicht auf die lange Bank. Kommt es durch einen festgestellten Mangel zu einem Unfall, kann das die Versicherung von einem Kaskoschaden befreien und Sie für einen Haftpflichtschaden in Regress nehmen. Die neue HU Plakette wird auf den Fälligkeitsmonat der alten Plakette zurückdatiert.
Abgasuntersuchung (AU)
Die Abgasuntersuchung (AU, früher auch ASU) ist fester Bestandteil der Hauptuntersuchung. Kommt es bei der Prüfung zu einer Fehlermeldung, hat der Kunde der Werkstatt den Vorteil, dass er trotzdem seine TÜV-Plakette erhält, wenn der Fehler noch während der Hauptuntersuchung von der Werkstatt behoben wird. So muss das Fahrzeug nicht erneut zu einer Nachuntersuchung vorgestellt werden.
Hauptuntersuchung nur in Deutschland: Fahrzeuge die in Deutschland angemeldet sind, müssen zur in Deutschland vorgestellt werden. Ausländische Prüfprotokolle werden in Deutschland nicht anerkannt. Wird während eines mehrwöchigen Auslandsaufenthalts die HU fällig, müssen Sie den Aufenthalt nicht abbrechen, aber sofort nach der Rückkehr die Hauptuntersuchung nachholen.