Barrierefreiheit im Bad – Tipps zur Planung

Das Thema Barrierefreiheit im Bad kommt früher oder später auf jeden zu. Körperliche Einschränkungen im Seniorenalter oder ein vermindertes Sehvermögen erschweren die Badnutzung.

Gleiches gilt für Menschen, die im Rollstuhl sitzen. Umbaumaßnahmen tragen dazu bei, dass Betroffene ihre Wohnung nicht verlassen müssen, wenn die Dusche nicht barrierefrei ist oder der Rollator nicht durch die Tür passt.

Was bedeutet barrierefrei?

Ein Badezimmer ohne Barrieren ermöglicht es Menschen mit Sehbehinderung oder körperlichen Einschränkungen sich frei im Raum zu bewegen, ohne zu stürzen oder sich zu verletzen. Sie kommen überall unkompliziert heran und halten sich bei Bedarf an Griffen fest.

Die wenigsten Bauherren bedenken bei der Planung, dass die Barrierefreiheit im Bad ein entscheidender Faktor ist, um die Wohnung über viele Jahre hinweg zu nutzen. Ein Unfall, der an den Rollstuhl fesselt, die zunehmende Gebrechlichkeit im Alter oder der Verlust des Sehvermögens bergen große Herausforderungen. Ein Umbau des Badezimmers verhindert, dass Betroffene ihr gewohntes Umfeld verlassen müssen, um in der Lage zu sein, ihrer Körperhygiene selbstständig oder mit Unterstützung nachzukommen.

Seniorengerechte Bäder

Der Einbau einer Wanne mit Einstieg oder einer ebenerdigen Dusche trägt zur Barrierefreiheit im Bad bei. Flache Duschrinnen lassen sich nahtlos und barrierefrei einbauen, sodass keine Gefahr besteht, dass Nutzer versehentlich stolpern und ausrutschen.

Haltegriffe in der Dusche helfen, das Gleichgewicht zu halten. Neben dem Toilettensitz angebracht, unterstützen sie den Menschen dabei, sich zu erheben. Rutschhemmende Bodenbeläge erhöhen die Standsicherheit.

Rollstuhlgerecht eingerichtete Bäder

Damit sich Rollstuhlfahrer frei bewegen können, verbreitern Handwerker die Türrahmen und Durchgangswege. Neben einer befahrbaren, ebenerdigen Dusche verbauen sie einen unterfahrbaren Waschtisch in bequemer Höhe. Herzstück des Badezimmers ist ein barrierefreies WC mit erhöhter Sitzfläche, Lehne und Stützgriffen.

Badgestaltung für Menschen mit Seheinschränkungen

Kontrastreiche Bodenmarkierungen, eine gute Beleuchtung und eine farbenfrohe Einrichtung unterstützen Personen mit einem geringen Sehvermögen bei der Orientierung. Rutschfeste Böden und Teppiche in knalligen Farben verringern die Stolpergefahr. Um zu verhindern, dass sie sich versehentlich verbrühen, empfiehlt sich eine Begrenzung der Wassertemperatur.

 
Hinweis: Vor dem Umbau des Badezimmers holen Mieter das schriftliche Einverständnis des Vermieters ein. Dieser muss den Maßnahmen zustimmen, wenn sie erforderlich und für ihn zumutbar sind.

Maße für das Badezimmer nach DIN 18040-2

Die Planungsgrundlage für ein barrierefreies Zuhauses ist die DIN-Norm 18040-2. Die Tabelle gibt einen Einblick in die Vorgaben:

 
Maße für die Barrierefreiheit im Bad Maße für die rollstuhlgerechte Nutzung (DIN-Norm 18040-2 R)
Dusche Um eine ausreichende Bewegungsfähigkeit zu gewährleisten, beträgt die Fläche der ebenerdigen Duschkabine mindestens 1,2 × 1,2 m. Eine rollstuhlgerechte Dusche ist wesentlich breiter und länger. Sie hat eine Grundfläche von zumindest 1,5 × 1,5 m.

Rollstuhlfahrer erreichen die Einhebel-Duscharmatur aus der Sitzposition in 85 cm Höhe.

WC-Becken Der Abstand zur Wand und zu anderen Sanitärobjekten beträgt mindestens 20 cm. Die Sitzhöhe des WCs liegt bei 46 bis 48 cm.

Die Fläche an der Zugangsseite ist mindestens 90 cm breit.

Auf der gegenüberliegenden Seite haben Hilfspersonen 30 cm oder mehr Platz.

Die Tiefe der Keramik von der Vorderkante bis zur Rückwand beträgt etwa 70 cm.

Waschplatz Der Waschtisch ist so zu platzieren, dass der Nutzer ausreichend Beinfreiheit hat.

Der Spiegel befindet sich direkt über dem Waschbecken und ist mindestens 100 cm hoch.

Die Einbauhöhe des Waschtischs liegt bei maximal 80 cm.

Damit er unterfahrbar ist, ist der Bereich unter dem Waschbecken mindestens 90 cm breit und 55 cm tief.

Größe der Fläche vor den Sanitärobjekten (WC, Waschbecken etc.) Die Bewegungsfläche ist mindestens 1,20 × 1,20 m groß. Die Bewegungsfläche ist größer als 1,50 × 1,50 m.

Was gibt es weiterhin zu beachten?

Die Barrierefreiheit im Bad hängt von weiteren Faktoren ab:

  • Türen: Die Badezimmertür ist mindestens 80 cm breit, für die rollstuhlgerechte Nutzung 10 cm breiter. Die Türen sind sicher passierbar und einfach zu bedienen. Sie öffnen nach außen und sind außenseitig entriegelbar, um im Notfall das Eingreifen durch eine Hilfsperson zu gewährleisten.
  • Licht: Eine großzügige Beleuchtung verhindert Unfälle. Damit das Licht im Spiegel nicht blendet, bringt der Handwerker die Leuchten links und rechts davon an.
  • Fußboden: Ein rutschfester Bodenbelag verhindert Stürze und gewährleistet die Barrierefreiheit im Bad. Empfehlenswert sind Fliesen mit der Rutschfestigkeitsklasse R11. Mosaikfliesen ermöglichen dank zahlreicher Fugen einen sicheren Stand.
  • Heizung: Um zu verhindern, dass Rollstuhlfahrer mit den Fußstützen an der Wandheizung hängen bleiben, montieren Handwerker diese mindestens 30 cm über dem Boden. Thermostate in einer Höhe von 85 bis 100 cm erleichtern die Bedienung aus der Sitzposition heraus.

Welche Zuschüsse gibt es?

Um die Barrierefreiheit im Bad herzustellen, nehmen Handwerker aufwendige und kostspielige Arbeiten vor. Diese Fördermöglichkeiten unterstützen bei der Finanzierung:

KfW-Förderung

Mit dem Zuschuss Nr. 455-B fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau Maßnahmen, um Barrieren zu reduzieren:

  • Änderung der Raumaufteilung im Badezimmer
  • Einbau bodengleicher Duschen
  • Montage von Duschklappsitzen
  • Modernisieren von Sanitärobjekten (Waschbecken, WC, Badewanne mit Liftsystem u. a.)

Die Förderhöchstsumme beträgt 6.250 Euro. Reicht das nicht aus, beantragen Betroffene den zinsgünstigen Kredit Nr. 159 für altersgerechte Umbauten mit einer Darlehenssumme von bis 50.000 Euro (Stand September 2024).

Förderzuschüsse der Krankenkasse

Die Krankenkasse übernimmt auf Antrag einen Großteil der Kosten für diese Hilfsmittel:

  • Badewannen- und Duschsitze
  • Badewannenbretter
  • Duschliegen und -stühle
  • Badewannenlifter
  • Toilettensitzerhöhung
  • Stützgriffe

Voraussetzung sind eine ärztliche Verordnung oder eine Empfehlung im Pflegegutachten.

Zuschüsse der Pflegekasse

Pflegebedürftige erhalten unabhängig von ihrem Pflegegrad einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für den barrierefreien Umbau des Badezimmers. Der Antrag erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse. Wohnen bis zu vier Pflegebedürftige in einem Haushalt, steigt die Fördersumme auf bis zu 16.000 Euro (Stand September 2024).

Fazit

Die Gewährleistung der Barrierefreiheit im Bad erfordert aufwendige Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen, sind jedoch eine Investition in die Zukunft. Maßgeblich dafür sind die Vorgaben der DIN-Norm 18040-2. Die Pflegekasse bezuschusst erforderliche Baumaßnahmen. Reicht das nicht aus, springt die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ein.

 

Die Barrierefreiheit im Bad erfordert aufwendige Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen. Foto: © Thomas / stock adobe


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