Deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung unbedingt sinnvoll

Die private Haftpflichtversicherung (auch „Privathaftpflichtversicherung“ genannt) ist in Deutschland mittlerweile zu einem unverzichtbaren Bestandteil für das persönliche Versicherungsportfolio geworden. Personen, die eine solche Versicherung nicht besitzen, leben in der ständigen Gefahr, sehr hohe Geldsummen für Schäden, die sie bewusst oder unbewusst anderen Menschen zufügen, bezahlen zu müssen.

Doch was bedeutet der Begriff „Haftpflicht“ überhaupt?

Die sogenannte Haftpflicht ist in Deutschland gesetzlich verankert. Dabei ist festgelegt, dass derjenige, welcher anderen Person einen finanziellen bzw. körperlichen Schaden zugefügt, verpflichtet ist, dafür zu haften und entsprechenden Schadenersatz zu leisten.

Da die meisten Menschen nicht in der Lage sind, im Versicherungsfall unter Umständen mehrere tausend Euro für die Wiedergutmachung des Schadens zu bezahlen, bieten sich entsprechende Versicherungen an, die dieses Risiko gegen die Zahlung einer Gebühr übernehmen.

Haftpflichtversicherungen sind dabei aus vielen verschiedenen Bereichen bekannt. Die verbreitetste unter ihnen ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, zu deren Abschluss jeder Autofahrer gesetzlich verpflichtet ist. Sie übernimmt alle Schäden, die der Versicherte durch das Führen des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr anderen zufügt. Darüber hinaus gibt es zahlreiche andere Haftpflichtversicherungsarten, zum Beispiel für Unternehmen (Betriebshaftpflichtversicherung) und auch für ganz spezielle Zwecke wie beispielsweise Tiere (Tierhaftpflichtversicherung) etc.

Soviel zu den Grundlagen der in Deutschland vorgeschriebenen Haftpflicht. Nun wollen wir uns etwas näher mit der privaten Haftpflichtversicherung beschäftigen.

Im Gegensatz zu gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungen wie der Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie stellt also eine freiwillige Versicherung dar.

Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt alle im Leistungskatalog enthaltenen Kosten, die der Versicherte im privaten Bereich durch sein Handeln verursacht. Dies können Kosten infolge von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sein, so zum Beispiel:

  • Schäden, die der Versicherte als Fußgänger oder Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr verursacht.
  • Schäden, welche die Kinder des Versicherten beim Spielen am Eigentum Dritter verursachen.
  • Schäden, die von Haustieren verursacht werden (ausgeschlossen sind dabei bestimmte Tierarten wie Hunde, Pferde etc.).
  • Schäden, die der Versicherte bei der Ausübung eines Hobbies oder einer Sportart verursacht.
  • Schäden, die der Versicherte in seiner Freizeit und im Urlaub verursacht.

Die private Haftpflichtversicherung kümmert sich jedoch nicht nur um die Schadensregulierung selbst, sondern übernimmt teilweise auch die Aufgaben einer Rechtsschutzversicherung. So prüft sie jeden Fall genau auf unberechtigte Ansprüche und wehrt diese gegebenenfalls ab. Ebenso kümmert sie sich darum, bei Versicherungsstreitigkeiten Anwälte zu beauftragen und gerichtliche Verfahren einzuleiten beziehungsweise auf Klagen der gegnerischen Partei zu reagieren.

Grundsätzlich übernimmt eine Haftpflichtversicherung dann die Regulierung eines Schadens, wenn dieser durch Fahrlässigkeit beziehungsweise grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Eine weitere Voraussetzung ist – wie der Name der Versicherung bereits aussagt – dass der verursachte Schaden im privaten Umfeld des Versicherten entstanden ist. Bei einem Schaden, der am Arbeitsplatz oder im Straßenverkehr verursacht wurde, ist die Privathaftpflichtversicherung nicht zuständig, hierfür gibt es andere Haftpflichtversicherungen (z.B. Betriebshaftpflicht, Kfz-Haftpflicht).

In einem beschränkten Umfang sind in der privaten Haftpflichtversicherung auch einige Haftungen, die sich aus dem Besitz von Haus- und Wohnungseigentum ergeben, mitversichert. Auch bei vermietetem Wohneigentum trifft dies zu. Weitere typische Fälle im Zuständigkeitsbereich einer privaten Haftpflichtversicherung sind Schäden, die aus der Ausübung von Hobbys oder Sport entstehen, sowie durch Tiere verursachte Schäden. Allerdings gibt es hier – wie fast überall – eine ganze Reihe verschiedener Ausnahmefälle, welche entweder im Rahmen einer Zusatzversicherung mit in die Privathaftpflichtversicherung integriert werden müssen oder generell nicht mitversichert sind.

So sind zum Beispiel bestimmte Sportarten, insbesondere Wettkampfsportarten, nicht durch die private Haftpflicht abgedeckt, etwa Verletzungen beim Fußballspielen. Ebenso einige Hobby- und Freizeitaktivitäten, wie beispielsweise die Jagd. Auch bei der Haltung von Tieren gibt es generell Ausnahmen, die nicht in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind. So muss bei der Hundehaltung fast immer eine Zusatzpolice (Hundehalterhaftpflicht) abgeschlossen werden, außerdem fallen größere Tiere wie Pferde, Rinder und Kühe zumeist ebenso nicht in den durch die Versicherung geschützten Bereich.


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