E-Bikes sind im Trend und besser für die Umwelt, als die meisten Verbrenner-Fahrzeuge. Durch eine Gehaltsumwandlung (Entgeltumwandlung/Barlohnumwandlung) haben Arbeitnehmer/innen die Möglichkeit, einen bestimmten Teil ihres monatlichen Einkommens als Sachbezug und nicht in bar zu erhalten. Der Zeitraum des Sachbezugs orientiert sich hierbei über die Dauer der Inanspruchnahme des Leasingzustandes. Arbeitnehmer/innen, die beispielsweise ein Jobrad (Fahrrad/E-Bike) nutzen möchten, können hierfür mit ihrem Arbeitgeber eine entsprechende Vereinbarung treffen. Dieser behält einen Teil des monatlichen Gehalts ein und bezahlt die fällige Leasingrate.
Die Umwandlung hin zu einem anteiligen Sachbezug bietet dem/der Arbeitnehmer/in einen steuerlichen Vorteil. Wie hoch dieser tatsächlich ausfällt, lässt sich im Lohnbüro des Arbeitgebers exakt berechnen.
Änderungen auf dem Gehaltsnachweis
Für die Dauer des Leasings eines Fahrrads oder E-Bikes reduziert sich das Bruttogehalt des/der Arbeitnehmers/in um die Höhe der Leasingrate. Aus dieser Gehaltsumwandlung resultiert also ein zu versteuernder geldwerter Vorteil, welcher wesentlich niedriger ausfällt.
Erhält ein/e Arbeitnehmer/in beispielsweise ein monatliches Gehalt in Höhe von 3.000 Euro (brutto) und entscheidet sich für die Nutzung eines Fahrrads oder E-Bikes mit einem Listenpreis von 3.900 Euro, wird eine entsprechende Geldumwandlung errechnet. Dabei beträgt die Leasingrate 64 Euro, wodurch der zu versteuernde geldwerte Vorteil bei rund 9 Euro (0,25 Prozent) liegt.
Die Umwandlungsrate beim Leasing eines Fahrrads oder E-Bikes
Bei der sogenannten Umwandlungsrate handelt es sich um jene Rate, welche dem/der Arbeitnehmer/in vom Bruttolohn im Rahmen der Gehaltsumwandlung abgezogen wird. Die Umwandlungssumme setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
- Monatliche Rate für die Nutzung: Hierbei handelt es sich um die monatlich anfallende (Leasing-)Rate für die Inanspruchnahme eines Fahrrades oder E-Bikes.
- Monatliche Rate für die Vollkaskoversicherung, die Mobilitätsgarantie sowie die optional verfügbare Inspektion: Trägt der/die Arbeitnehmer/in die hier anfallenden Kosten selbst, findet dieser Punkt keine Berücksichtigung in der Berechnung.
Ein Dienstradleasing lohnt sich für Arbeitnehmer/innen immer
Das Leasing eines Fahrrads oder E-Bike lohnt sich für Arbeitnehmer/innen aufgrund der steuerlichen Förderungen durch den Staat (0,25 Prozent) bzw. durch die Gehaltsumwandlung immer. Im direkten Vergleich zur herkömmlichen Anschaffung über den Einzelhandel erfahren Arbeitnehmer/innen mit einem Fahrradleasing über den Arbeitgeber eine Ersparnis von rund 40 Prozent.
Steuerlicher Vorteil beim Fahrradleasing
Entscheidet sich ein Arbeitgeber dafür, seinen Arbeitnehmern/innen ein Dienstrad zu überlassen, entstehen mit sicherer Eintrittswahrscheinlichkeit die folgenden steuerlichen Vorteile:
Die steuerfreie Dienstradvariante
Seit 2019 kann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden ein Fahrrad oder E-Bike zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Gehalt optional zur Verfügung stellen. Auf diese Weise entfällt die Notwendigkeit der Versteuerung des geldwerten Vorteils. Aufgrund der Tatsache, dass in diesem Szenario keine Gehaltsumwandlung stattfindet, darf von einem Bonus/Extra für die Angestellten des jeweiligen Unternehmens gesprochen werden.
Die Gehaltsumwandlung („0,25-Prozent-Regel“)
Arbeitnehmer/innen, welche ihr Fahrrad oder E-Bike über eine Gehaltsumwandlung in Anspruch nehmen, müssen einen Teil ihres Einkommens als Sachbezug definieren und erhalten geringeres Einkommen in bar. Der Zeitraum der Überlassung eines Dienstrades beläuft sich in der Regel auf 36 Monate. Innerhalb dieses Zeitraumes behält der Arbeitgeber einen Teil des Gehalts ein und begleicht mit diesem Betrag die monatlich anfallende Leasingrate.
Bereits seit dem Jahr 2020 müssen Arbeitnehmer/innen für die private Nutzung ihres Dienstrades lediglich 0,25 Prozent von einer unverbindlichen Preisempfehlung versteuern (geldwerter Vorteil). Mitarbeitende des Unternehmens können in diesem Zusammenhang eine Ersparnis von bis zu 40 Prozent erzielen.